Regelungen bei Leistungsnachweisen

Regelungen für das Schuljahr 2023/24
(laut Beschluss der Lehrerkonferenz vom 11.09.2023)

Sofern im Folgenden keine detailliertere Regelung erfolgt, gelten für Leistungsnachweise aller Art die Regelungen im BayEuG, der BaySchO und der GSO (insbes. GSO §§ 21 – 28).

Nähere Informationen finden Sie unter:

Leistungsnachweise 2023/24

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium