Regelungen bei Leistungsnachweisen

Regelungen für das Schuljahr 2025/2026

Sofern im Folgenden keine detailliertere Regelung erfolgt, gelten für Leistungsnachweise aller Art die Regelungen im BayEuG, der BaySchO und der GSO (insbes. GSO §§ 21 – 28).

Nähere Informationen finden Sie unter:

Leistungsnachweise_25-26

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium