Regelungen bei Leistungsnachweisen

Regelungen für das Schuljahr 2022/23
(laut Beschluss der Lehrerkonferenz am 12.09.2022)

Sofern im Folgenden keine detailliertere Regelung erfolgt, gelten für Leistungsnachweise aller Art die Regelungen im BayEuG, der BaySchO und der GSO (insbes. GSO §§ 21 – 28).

Diese Informationen sind auch zum Download verfügbar:

Leistungsnachweise_22-23

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium