Krankmeldungen, Abwesenheit, Befreiungen

Was tun bei Krankheit bzw. Abwesenheit aus anderem Grund?

Nachfolgende Informationen können Sie auch als PDF-Datei herunterladen:

FormularBefreiung.pdf

OGS Befreiung: Formular_Befreiung_OGS.pdf

Krankheit
Ist Ihr Kind so krank, dass Sie sich morgens entscheiden, es zu Hause zu lassen, informieren Sie bitte unser Sekretariat an jedem Krankheitstag online per Schulmanager, per E-Mail (sekretariat@gymdiedorf.de) oder telefonisch ( 0821-3102-7001, von 7:30 Uhr bis 7:50 Uhr).

Sollte Ihr Kind fehlen und keine Meldung vorliegen, werden wir versuchen, Sie telefonisch zu erreichen.

Ihr Kind muss den versäumten Stoff selbstständig nachholen.

Angekündigte Leistungsnachweise
Ist Ihr Kind durch Krankheit an einem angekündigten Leistungsnachweis (z. B. Schulaufgabe, KasL oder Referat) krank, erwähnen Sie dies bitte bei der Krankmeldung. Vor allem bei einer Häufung solcher Fälle behalten wir uns vor, eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung zu verlangen. Liegt eine ausreichende Entschuldigung vor, kann Ihr Kind den Leistungsnachweis nachholen. Ansonsten muss es mit Note 6 bewertet werden (vgl. § 26 Abs. 3 und 4, sowie  § 27 GSO).

Bei Verspätungen bitten wir Sie ebenfalls um Mitteilung, damit Ihr Kind nicht vermisst wird. Sollte es sich mehr als 45 Min. verspäten, benötigen wir eine schriftliche Bescheinigung von Ihnen.

Vorherige Unterrichtsbefreiung:
Hat Ihr Kind einen wichtigen Termin (z. B. Facharztbesuch), der nicht außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden kann, so gilt folgendes Verfahren:

  • Bitte beantragen Sie einen Befreiung per online über den Schulmanager oder per Email, da ohne ihn die Abwesenheit nicht erfasst wird.
  • Diesen Antrag bitte mindestens zwei Werktage vorher, online über den Schulmanager beantragen oder ausgefüllt im Sekretariat vorlegen und auf Genehmigung warten.

Entlassung aus dem Unterricht
Wird Ihrem Kind während des Unterrichts so unwohl, dass es dem Unterricht nicht mehr folgen kann, schickt es die Lehrkraft ins Schülersekretariat.
Tritt keine Besserung ein, versuchen wir Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person zu erreichen, damit Ihr Kind abgeholt werden kann.
Bei Entlassung ohne Begleitperson, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung eines erziehungsberechtigten Elternteils per E-Mail.
Ist Ihr Kind am nächsten Tag immer noch krank, ist eine weitere Krankmeldung am Morgen erforderlich.

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium